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Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr zum 13. Juli 2012 (16.07.2012)

Im Bundesgesetzblatt I S. 1454/55 Nr. 31 vom 12. Juli 2012 ist aktuell die „Zweite Verordnung zur Änderung der Kostenverordnung für den Gütekraftverkehr“ vom 29. Juni 2012 ver-öffentlicht worden.

Nachdem die Bundesregierung im November letzten Jahres ihren Entwurf zur Änderung der Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr vorgelegt hatte, hat der Bundesrat im Rahmen seiner Zustimmung noch beschlossen, drei Positionen des im Verordnungsentwurf enthaltenen Gebührenrahmens deutlich anzuheben. Im Großen und Ganzen betreffen die Änderungen folgende Amtshandlungen und Gebührensätze: 

 Gebührenpflichtige AmtshandlungGebühr
   
-Erteilung der Erlaubnis für den gewerblichen Güterkraftverkehr oder Erteilung/Erneuerung der Gemeinschaftslizenz120,- bis 700,- EUR
-Ausstellung einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie40,- bis 160,- EUR
-Berichtigung/Ersatzausstellung der Erlaubnis/Gemeinschafts-lizenz oder aber einer Ausfertigung/beglaubigten Kopie40,- bis 100,- EUR
-Ausstellung einer befristeten Genehmigung80,- bis 120,- EUR
   
 Neue Amtshandlungen 
   
-Untersagung der Güterkraftverkehrsgeschäfte nach § 3 Abs. 5b Satz 1 GüKG100,- bis 700,- EUR
-Wiedergestattung der Güterkraftverkehrsgeschäfte auf Antrag nach § 3 Abs. 5b Satz 3 GüKG250,- bis 700,- EUR
   
-Fristsetzung zur Behebung des vorschriftswidrigen Zustandes nach Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (Aussetzung und Entzug von Zulassungen/Berufszugangsregelung)50,- bis 180,- EUR

Die geänderte Kostenverordnung für den Güterkraftverkehr mit dem ausgeweiteten Gebührenrahmen für bestimmte Amtshandlungen ist am Freitag, 13. Juli 2012, in Kraft getreten.

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